JUGENDSCHUTZ

Als Veranstaltungslocation für diverse Konzerte ist es uns wichtig euch über den Jugendschutz zu informieren.

Das Jugendschutzgesetz in Deutschland sieht vor, dass Kinder unter 14 Jahren zu Tanzveranstaltungen von einer erziehungsberechtigten Person (i.d.R. die Eltern bzw. ein Elternteil) begleitet werden müssen. Minderjährige über 14 Jahren können auch von einer volljährigen, erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.

Das Formular zur Übertragung von Erziehungsaufgaben an eine erziehungsbeauftragte Person durch einen Erziehungsberechtigten findet ihr hier.